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- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.
PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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Ist bei Tötungsdelikten und anderen schweren Straftaten eine Plichtverteidigung zwingend ?
Ist bei Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Kinderpornografie, Menschenhandel, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Aussetzung mit Todesfolge, Schleusen mit Todesfolge, Sexualdelikt mit Todesfolge usw. eine Plichtverteidigung zwingend ?
Bei allen Verbrechen mit einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr (§ 12 Abs. 1 StGB) und Vergehen, bei den aufgrund der Art und Weise der Begehung mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr zu rechnen ist, liegt eine notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor. Zu den Verbrechen zählen die Kapitalverbrechen (lat. caput = Haupt, Kopf) wie Mord, Totschlag, Raub bei deren Bestrafung der Täter bis zur Abschaffung der Todesstrafe den Kopf durch Enthauptung verlieren konnte. Während des Nationalsozialismus und danach noch bis zum 9. Mai 1949 wurden in Untersuchungsgefängnis Holstenglacis mit der Guillotine Enthauptungen vollzogen. Erst das Grundgesetz verbot am 23. Mai 1949 die Todesstrafe.
Tötungsdelikte werden vor dem Schwurgericht verhandelt.
Sie können sich durch eine*n Wahlverteidiger*in vertreten lassen, haben jedoch gleichfalls den Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers oder Pflichtverteidigerin. Die Voraussetzungen finden Sie hier.
Bei Vorwürfen, bei denen lebenslange Freiheitsstrafe, Unterbringung oder Sicherungsverwahrung als Rechtsfolge droht, sollten immer einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Machen Sie von ihrem Recht Gebrauch sich einen Pflichtverteidiger ihres Vertrauens wählen zu können, bevor Sie durch das Gericht irgendeinen Verteidiger beigeordnet bekommen. Sie haben die Möglichkeit und vor allem das Recht, sich ihren Pflichtverteidiger selbst auswählen zu dürfen.
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