Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG

Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.

Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ

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Was ist ein(e) Pflichtverteidiger*in ?

Der Pflichtverteidiger ist ein Verteidiger, der dem / der Angeklagten im Strafprozess in den Fällen notwendiger Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) durch das Gericht – auch gegen den Willen des / der Angeklagten - beigeordnet wird.

In der Regel wird der / die Angeklagte mit Übersendung der Anklageschrift im Falle einer notwendigen Verteidigung aufgefordert, innerhalb einer vom Gericht bestimmtem Frist – meist nur eine Woche - einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, andernfalls werde das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen. Der von dem / der Angeklagten beauftragte Wahlverteidiger / Strafverteidiger kann die Beiordnung als Pflichtverteidiger unter Niederlegung des Wahlmandates beantragten. 

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